Alltagbegleiter/in Betreuungskraft gemäß §53c SGBX

Ausbildung zur Alltagsbegleiterin/Betreuungskraft gemäß §53c SGBXI: Betreuung und Unterstützung älterer Menschen/Menschen mit Einschränkungen im Alltag, medizinische/rechtliche Aspekte, Selbstständigkeit, Lebensqualität, kommunikative Fähigkeiten, berufliche Perspektiven.

Die Ausbildung zur Alltagsbegleiter/in oder Betreuungskraft gemäß §53c SGBXI ist eine berufliche Qualifizierung, die sich auf die Betreuung und Unterstützung von älteren Menschen oder Menschen mit Einschränkungen im Alltag konzentriert. Diese Ausbildung bietet eine wertvolle Möglichkeit, einen positiven Einfluss auf das Leben anderer Menschen zu nehmen und ihnen dabei zu helfen, ein möglichst eigenständiges und erfülltes Leben zu führen.

Während der Ausbildung lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verschiedene Aspekte der Betreuung und Unterstützung kennen. Dazu gehören Kenntnisse über die psychosoziale Betreuung, die Gestaltung von Aktivitäten und die Förderung der sozialen Teilhabe. Zudem werden grundlegende medizinische und rechtliche Aspekte vermittelt, um den Bedürfnissen und Anforderungen der betreuten Personen gerecht zu werden.

Ein Schwerpunkt der Ausbildung liegt auf der Förderung der Selbstständigkeit und Lebensqualität der betreuten Menschen. Alltagsbegleiterinnen und Betreuungskräfte helfen den Menschen beispielsweise bei der Körperpflege, der Ernährung und beim Anziehen. Sie unterstützen auch bei der Hausarbeit und begleiten die Menschen zu Arztbesuchen oder anderen Terminen. Darüber hinaus gestalten sie den Alltag durch gemeinsame Aktivitäten wie Spiele, Ausflüge oder kreative Angebote.

Die Ausbildung zur Alltagsbegleiterin oder Betreuungskraft beinhaltet auch die Entwicklung von kommunikativen Fähigkeiten. Es ist wichtig, dass die Betreuerinnen und Betreuer einfühlsam und geduldig sind, um auf die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Menschen eingehen zu können. Sie sollten in der Lage sein, aktiv zuzuhören, Gespräche zu führen und Konflikte zu lösen. Zudem werden Kenntnisse über die demenzielle Erkrankung vermittelt, um den Umgang mit Menschen mit Demenz zu erleichtern.

Die Ausbildung zur Alltagsbegleiterin oder Betreuungskraft gemäß §53c SGBXI bietet vielfältige berufliche Perspektiven. Absolventinnen und Absolventen können beispielsweise in ambulanten Pflegediensten, Senioreneinrichtungen, Krankenhäusern oder Tagespflegeeinrichtungen tätig werden. Auch die selbstständige Tätigkeit als Alltagsbegleiterin oder Betreuungskraft ist möglich.

Die Ausbildung zur Alltagsbegleiterin oder Betreuungskraft erfordert ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein und Engagement. Es ist eine erfüllende Aufgabe, ältere Menschen oder Menschen mit Einschränkungen im Alltag zu begleiten und ihnen ein Stück Lebensqualität zurückzugeben. Mit der Qualifizierung zur Alltagsbegleiterin oder Betreuungskraft haben die Absolventinnen und Absolventen die Möglichkeit, einen wichtigen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten und das Leben anderer Menschen positiv zu beeinflussen.

Starttermine

  • 13. Mai 2024
  • 26. August 2024
  • 02. Dezember 2024

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