Die Ausbildung zur Alltagsbegleiter/in oder Betreuungskraft gemäß §53c SGBXI ist eine berufliche Qualifizierung, die sich auf die Betreuung und Unterstützung von älteren Menschen oder Menschen mit Einschränkungen im Alltag konzentriert. Diese Ausbildung bietet eine...
Ausbildung im Bereich Pflege
Aktuelle Ausbildungsangebote
Unsere Ausbildungsberufe in der Pflege
Pflegehelfer/in für die stationäre und ambulante Pflege incl. Behandlungspflege LG1 u. LG2
Die Ausbildung zur Pflegehelferin oder zum Pflegehelfer für die stationäre und ambulante Pflege inklusive Behandlungspflege (LG1 und LG2) bietet eine vielseitige und anspruchsvolle Berufsperspektive in der Gesundheitsbranche. Diese Ausbildung bereitet die Teilnehmer...
Tätigkeiten im Bereich der Pflege
Fortbildung mit Perspektive
Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt weiter an. Gab es im Jahr 1999 noch zwei Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland, waren es 2011 schon 2,5 Millionen. Der Anstieg wird in den kommenden Jahren weitergehen und seinen Höchststand mit 4,5 Millionen Pflegebedürftiger im Jahr 2050 erreichen.
Das wiederum erbietet unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmen eine attraktive berufliche Perspektive. Als Alltagsbegleiter können Sie sowohl im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses arbeiten oder Ihre Betreuungsleistungen auf selbständiger Basis an stationäre und ambulante Einrichtungen bzw. auch unmittelbar an den berechtigten Verbraucher anbieten.
Seit Januar 2015 können auch Pflegebedürftige, die keine Einschränkung in der Alltagskompetenz haben, zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen können. Um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, brauchen die ambulanten und stationären Einrichtungen nun eine Vielzahl qualifizierter Betreuungskräfte.
Nutzen Sie daher Ihre Chance am Arbeitsmarkt und absolvieren Sie eine Fortbildung im Bereich der Pflege
Wichtige Informationen
zu der Fortbildung
Pflegehelfer/in incl. Behandlungspflege LG1 u LG2
Zielgruppe:
arbeitssuchenden oder von der Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen, die als Pflegehelfer/in in einer stationären, teilstationären, ambulanten oder anderen sozialen Einrichtung arbeiten möchten.
Am 01.12.2005 wurde der Vertrag gem. 55132,132a Abs.2 SGB V zwischen den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege, des Landes NRW und den Verbänden der Krankenkassen geschlossen. Dieser regelt Vereinbarungen zur Durchführung der häuslichen Pflege. Nach 813 dieses Vertrages wird unter bestimmten Voraussetzungen der Einsatz sonstiger geeigneter Kräfte, d.h. nicht examinierter Pflegekräfte für definierte behandlungspflegerische Maßnahmen erlaubt.
Qualifikation, Voraussetzungen: Behandlungspflege
- Ausreichende Deutschkenntnisse
- Gesundheitliche Eignung
- Verantwortungsbewusstsein
- Freude im Umgang mit Menschen
- Eignungsfeststellung (Beratungsgespräch)
Inhalte – Behandlungspflege:
Tätigkeiten der Leistungsgruppe 1
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Inhalation
- Injektion s.c.
- Richten von Injektionen (auch Insulingabe)
- Auflegen von Kälteträgern
- Medikamente richten und verabreichen
- Augentropfen / -salbe verabreichen
- Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
Tätigkeiten der Leistungsgruppe 2
- Versorgung bis zu zwei Dekubiti Grad 2
- Flüssigkeitsbilanzierung
- Suprapubische Katheter (SPK)-Versorgung
- Medizinische Einreibung
- Dermatologische Bäder
- Versorgung perkutanter endoskopischer Gastrostomie (PEG)
- Anziehen von Kompressionsstrümpfen
- Klysma / Klistier
Alltagbegleiter/in Betreuungskraft gemäß §53c SGBX
Zielgruppe:
- Sie haben Freude am Umgang mit Menschen?
- Sie sind interessiert und neugierig darauf, Neues zu lernen?
- Sie sind bereit, Verantwortung zu übernehmen?
- Sie haben die gesundheitliche Eignung für diesen Beruf?
- Sie möchten Menschen stationär oder ambulant betreuen?
Dann erfüllen Sie bereits die Voraussetzungen für unsere Qualifizierung zur Betreuungskraft nach § 536 SGB XI.
Qualifikation, Voraussetzungen und Inhalte: Alltagbegleiter/in Betreuungskraft
- Grundlagen der Kommunikation
- Grundiagenwissen über psychische Erkrankungen
- Demenzerkrankungen
- Umgang mit körperlichen Beeinträchtigungen, psychischen Erkankungen
- Umgang mit geistigen Behinderungen oder demenziellen Veränderungen
- Rechtliche Grundlagen des Betreuungs- und Pflegerechts
- Hygiene
- Erste Hilfe (Ersthelferausbildung)
- Grundkenntnisse der Pflege und der Pflegedokumentation
- Hauswirtschafts- und Ernährungslehre
- Beschäftigungsmöglichkeiten betreuungsbedürftiger Menschen
- Zusammenarbeit mit anderen an der Pflege beteiligten Personen
Inhalte – Alltagbegleiter/in Betreuungskraft:
- Grundlagen der Krankheitslehre
- Palliative Pflege
- Gerontologische, soziologische und sozialmedizinische Grundlagen
- Gerontopsychiatrie/ Demenz
- Rechtliche Grundlagen
- Erste Hilfe
- Arbeitsorganisation und Arbeitsmethodik
- Pflegetechniken
- Hygiene
- Haushaltshilfe
- medizinische Diagnostik und Therapie
- Kommunikation
- Körperpflege
- Pflegedokumentation
- Prophylaxe/ Prävention
Theoretische Unterrichtsstunden: 248
Personal / Referenten
Betreuungsschlüssel 1 zu 16 wird eingehalten
Hauseigene Arbeitsvermittlung
Unterstützung bei Bewerbungen
Räumlichkeiten & Ausstattung
- Großzügige Unterrichtsräume
- Sozialräume
- Anschauungs- und Übungsmaterialien zur Visualisierung und Übung von Betreuungs- und Pflegetätigkeiten
Finanzierung / Förderungsmöglichkeiten
- Agentur für Arbeit (SGB III)
- über Bildungsgutschein
- Förderung für Arbeitgeber (Arbeitsplatzsicherung)
- Förderung zur beruflichen Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer (WeGebAU)
- Sonderprogramme
- Jobcenter (SGB II)
- über Bildungsgutschein
- Deutsche Rente (Rentenversicherungsträger)
- (BfA) – Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
- (LVA) – Landesversicherungsanstalt
- (BVA) – Bundesversicherungsanstalt
- Knappschaft
- Seekasse
- Bahnversicherungsanstalt
- BFD – Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (Zeitsoldaten)
- Begabtenförderung berufliche Bildung
- Bildungsprämie
- Outplacement-Dienstleister und Transfergesellschaften
- ESF – Europäischer Sozialfond