Die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft mit Erwerb der Sachkundeprüfung gemäß § 34a Gewerbeordnung (GewO) inklusive Waffensachkunde nach § 7 Waffengesetz (WaffG) bietet eine solide Grundlage für eine Karriere im Sicherheitsgewerbe. Diese Ausbildung vermittelt das notwendige Fachwissen und die Fähigkeiten, um in verschiedenen Bereichen der Sicherheitsbranche tätig zu sein.
Die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft beginnt mit dem Erlernen der Grundlagen des Sicherheitswesens. Hier werden Themen wie Rechtsgrundlagen, Sicherheitskonzepte, Gefahrenabwehr und Umgang mit Konfliktsituationen behandelt. Die Teilnehmer erhalten einen umfassenden Einblick in die Aufgaben und Verantwortlichkeiten einer Sicherheitsfachkraft.
Ein zentraler Bestandteil dieser Ausbildung ist die Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO. Diese Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und stellt sicher, dass Sicherheitskräfte über die erforderliche Fachkompetenz verfügen, um ihre Tätigkeit auszuüben. Die Prüfung umfasst verschiedene Themenbereiche wie das Sicherheitsgewerbe, das Strafrecht, den Umgang mit Menschen und den Datenschutz.
Darüber hinaus beinhaltet die Ausbildung auch die Waffensachkunde gemäß § 7 WaffG. Diese Ausbildungseinheit vermittelt das notwendige Wissen über den Umgang mit Schusswaffen und anderen gefährlichen Gegenständen. Die Teilnehmer lernen die rechtlichen Bestimmungen und Sicherheitsvorkehrungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Waffen kennen. Der verantwortungsvolle und sichere Umgang mit Waffen steht hierbei im Vordergrund.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft mit Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO und Waffensachkunde nach § 7 WaffG eröffnen sich vielfältige Berufsmöglichkeiten. Sicherheitsfachkräfte werden in einer Vielzahl von Bereichen eingesetzt, wie zum Beispiel in der Objekt- und Werkschutz, im Veranstaltungsschutz oder im Personenschutz. Sie übernehmen Aufgaben wie die Überwachung von Sicherheitsanlagen, die Durchführung von Zutrittskontrollen, die Prävention von Straftaten und die Bewältigung von Notfallsituationen.
Die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft mit Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO inklusive Waffensachkunde nach § 7 WaffG bietet somit eine solide Grundlage für eine spannende und verantwortungsvolle Tätigkeit im Sicherheitsbereich. Sie ermöglicht den Absolventen, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen einzusetzen und einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit von Menschen und Eigentum zu leisten. Eine kontinuierliche Weiterbildung und regelmäßige Auffrischung der erworbenen Kenntnisse sind dabei essentiell, um den steigenden Anforderungen in diesem anspruchsvollen Berufsfeld gerecht zu werden.
Starttermine
- 11. November 2024
Flyer Download
Kontakt
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage